Ob Moorbäder, Massagen, Bewegungstherapien, Kräuterkuren oder Heilwasseranwendungen – die Geschichte der Kur geht weit zurück.
Schon im antiken Griechenland wurde gekurt, um sich von gesundheitlichen Leiden zu erholen und Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Waren in jüngerer Vergangenheit Kuraufenthalte meist den adligen und gut betuchten Herrschaften vorenthalten, gibt es heutzutage für uns alle Wege dahin. Ein kurzer Überblick.
Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten für eine Kur: Wer auf Papierkram und Bürokratie verzichten möchte, entscheidet sich am einfachsten für eine Privatkur. Die geht zwar in vollem Umfang auf eigene Kosten. Dafür hat man die freie Wahlmöglichkeit und kann sich ein Angebot nach individuellen Wünschen suchen. Und natürlich entfällt auch die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von 3 oder 4 Jahren, die bei der zweiten Möglichkeit, der Kassenkur, zwischen zwei Aufenthalten besteht.
Die Kassenkur bietet dafür den großen Vorteil, dass die Kosten mehrheitlich vom zuständigen Sozialversicherungsträger (Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung) übernommen werden. Dabei wird gesetzlich gesehen nicht mehr von Kur, sondern von Vorsorgeleistung oder Rehabilitationsmaßnahme gesprochen. Eine Vorsorge dient dazu, Krankheiten vorzubeugen oder eine Verschlimmerung zu vermeiden. Eine Reha erfolgt nach einer Operation, nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung, um im Alltag wieder zurechtzukommen, ins Arbeitsleben zurückzukehren und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Der erste Schritt für eine Bewilligung ist eine ärztliche Bescheinigung. Ihr Haus- oder Facharzt muss bestätigen, dass aus medizinischer Sicht eine Kur angezeigt ist. Danach gilt es, die Antragsformulare auszufüllen. Bei Unklarheiten fragen Sie am besten Ihren Arzt um Hilfe. Sind Sie wegen einer schweren Erkrankung oder nach einer Operation im Krankenhaus, sollten Sie den Antrag direkt von da aus in die Wege leiten (mithilfe des Sozialdienstes der Klinik), damit eine Anschlussrehabilitation nahtlos erfolgen kann.
Sowohl Vorsorgeleistungen wie Rehabilitationsmaßnahmen können ambulant oder stationär verordnet werden. Unterschiede bestehen insbesondere in Bezug auf Kostenübernahme und Wahl der Kureinrichtung. Das heißt konkret:
- Für eine ambulante Vorsorge erhalten Sie vom Sozialversicherungsträger einen Kurmittelscheck, mit welchem Sie (in ärztlicher Absprache) selbst einen Kurort wählen können. Abgesehen von einer Zuzahlung werden die Kosten der medizinischen Untersuchungen und Behandlungen getragen. Sie selbst müssen für Übernachtung sowie Verpflegung aufkommen, wobei Kassen unterschiedliche Zuschüsse gewähren.
- Bei einer stationären Vorsorge sowie bei (Anschluss-)Rehabilitationen übernimmt die Kasse die vollen Kosten für medizinische Anwendungen, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtweg. Sie als Patientin oder Patient übernehmen Zuzahlungen von täglich 10 Euro.
- Bei stationären Maßnahmen entscheidet grundsätzlich der Kostenträger, in welcher Einrichtung Sie die Kur absolvieren. Aufgrund des gesetzlichen Wunsch- und Wahlrechts haben Sie aber ein Mitspracherecht.
Die Prüfung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wird er abgelehnt, besteht die Möglichkeit, innert eines Monats Widerspruch einzulegen. Auch hier empfiehlt es sich, Rücksprache mit dem Arzt zu halten.
Schließlich ist für alle, die keine Kassenkur in Anspruch nehmen können, etwas gut zu wissen. Bestimmte Anwendungen wie Massagen, Krankengymnastik oder Moorbäder können Sie sich auch über Hausarztrezepte verschreiben lassen. Kurorte wie Bad Schmiedeberg geben Ihnen Auskunft darüber, für welche Anwendungen dies gilt. Zudem lohnt es sich, Pauschal- und Spezialangebote zu prüfen. Die sind einerseits von erfahrenen Ärzten zusammengestellt und bieten andererseits Vergünstigungen hinsichtlich Unterkunft, Verpflegung und Therapieanwendungen.