Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen der
Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH für Verträge ab 01.07.2018
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil des zwischen dem Gast und der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH (nachfolgend EMBS) zustande kommenden Pauschalreisevertrages, sofern diese wirksam vereinbart worden sind.
Das Pauschalreiserecht ist in den §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und den Artikeln 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) geregelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EMBS nehmen Bezug auf diese Rechtsvorschriften und füllen diese durch weitere Regelungen in zulässiger Weise aus.
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
Die EMBS verwendet in ihren AGB die Anrede: Gast. Mit dieser Anrede sind natürliche Personen als auch Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit zutreffend, gemeint.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1. Grundlage des Angebotes der EMBS sind die Reiseausschreibungen (Katalog, Flyer, Homepage der EMBS) und die ergänzenden Informationen der EMBS für die jeweilige Kur bzw. das jeweilige Angebot.
1.2. Angaben zu Leistungen der EMBS in Katalogen, auf Onlineportalen, die nicht von der EMBS herausgegeben oder veröffentlicht werden, sind für die EMBS nicht verbindlich, außer die EMBS erklärt sich mit der Leistungserbringung einverstanden.
1.3. Der Gast kann sich zur Reise mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Brief, per E-Mail oder per Fax anmelden. Durch das Zusenden des ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldecoupons wird die Anmeldung zu einem verbindlichen Angebot.
1.4. Der Gast, welcher die Buchung für andere Mitreisende vornimmt, haftet für die vertraglichen Verpflichtungen der Mitreisenden, wie für seine eigenen, sofern er dies gesondert und ausdrücklich erklärt hat.
1.5. Die Annahme des Angebotes erfolgt durch die Zustellung der Rechnung, welche die Reisebestätigung ist, in Papierform oder per E-Mail. Damit ist der Pauschalreisevertrag zustande gekommen.
1.6. Weicht der Inhalt der Rechnung vom Inhalt des Anmeldecoupons ab, so liegt damit ein neues Angebot der EMBS vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist.
2. Hinweis zum Widerrufsrecht
2.1. Die EMBS weist darauf hin, dass für Verträge, die mittels Fernkommunikationsmittel (Briefe, Telefon, E-Mails, Fax) geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB, siehe dazu Punkt 10 dieser AGB.
2.2. Ist der Gast eine natürliche Person, die privat eine Reise bucht, besteht dann ein Widerrufsrecht, wenn der Pauschalreisevertrag außerhalb der Geschäftsräume der EMBS geschlossen wurde, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen sind auf vorhergehende Bestellung des Gastes geführt worden.
3. Datenschutz
Unsere Erklärungen zum Schutz der Daten des Gastes sind in unseren Datenschutzhinweisen zu finden.
4. Kurfähigkeit bzw. Reisefähigkeit
Für die Nutzung unserer Einrichtungen ist es unbedingt erforderlich, dass eine Kur- bzw. Reisefähigkeit besteht. Das An- und Auskleiden, die Einnahme der Mahlzeiten, das Aufsuchen der Behandlungsräume und des Speisesaals muss der Gast selbstständig vornehmen können. Bei Pflegebedarf kann der Gast einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.
5. Feststellung von Therapieunverträglichkeit
Trotz ärztlicher Prüfung des Medizinischen Auskunftsbogens vor Reiseantritt kann eine Gesundheitsänderung oder eine nicht angegebene Erkrankung dazu führen, dass der Arzt in unserem Haus feststellt, dass eine bestimmte Therapie oder Therapien aus ärztlicher Sicht und aus gesundheitlichen Gründen an den Gast nicht abgegeben werden können. In einem solchen Fall wird die EMBS eine gleichwertige Ersatztherapie anbieten. Sollte dies nicht möglich sein, wird die EMBS eine Umbuchung auf eine andere, möglichst gleichwertige Kur anbieten. Ein Umbuchungsentgelt gemäß Punkt 11 wird dafür nicht geltend gemacht. Sollte die neue Kur im Vergleich zur ursprünglich gebuchten günstiger sein, erhält der Gast den Differenzbetrag. Sollte die neue Kur einen höheren Betrag kosten als die ursprünglich gebuchte, wären diese weiteren Kosten noch an die EMBS zu zahlen. Sofern der Gast das Ersatzangebot nicht annehmen möchte, verliert die EMBS nicht den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und Erlangtes durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen anrechnen lassen. Hinsichtlich der Therapieunverträglichkeit gelten hier nicht die Regelungen des Punktes 8.2. oder die §§ 651i bis 651n BGB, da dies nicht in der Sphäre der EMBS liegt.
6. Reisepreis
Es gelten bei Vertragsschluss die gültigen Preise der EMBS.
7. Zahlung
7.1. Mit der Rechnung über die Reise erhält der Gast einen Sicherungsschein. Dieser Sicherungsschein bestätigt, dass zwischen der EMBS und einem Dritten ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht. Mit Erhalt des Sicherungsscheines ist die EMBS berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
7.2. Nach Erhalt der Rechnung ist der Gast verpflichtet, 10 % des Reisepreises innerhalb der in der Rechnung genannten Frist zu zahlen. Die Frist für die Zahlung des weiteren Rechnungsbetrages wird ebenfalls in der Rechnung gesetzt, die vom Gast zu beachten ist.
7.3. Vertragsabschlüsse innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Gast zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises nach Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheines.
7.4. Leistet der Gast ohne Grund in den gesetzten Fristen die Vorauszahlung und/oder den Restbetrag des Reisepreises nicht, dann ist die EMBS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 10.1. geltend zu machen.
8. Leistungsänderungen
8.1. Unerhebliche Leistungsänderungen vor Reisebeginn, einseitige Änderungsmöglichkeit durch die EMBS
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die sich nach Vertragsabschluss ergeben und nicht wider Treu und Glauben der EMBS herbeigeführt worden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Auf diese Änderungen muss die EMBS vor Reisebeginn in Papierform oder per E-Mail verständlich und in hervorgehobener Weise hinweisen. Das Recht zur Geltendmachung von Reisemängeln bleibt unberührt.
8.2. Erhebliche, in der Sphäre der EMBS liegende Leistungsänderungen vor Reisebeginn
Bei erheblichen Leistungsänderungen kann die EMBS dem Gast in Papierform bzw. per E-Mail vor Reisebeginn eine Vertragsänderung oder eine Ersatzreise anbieten. Die Ersatzreise kann im Vergleich zur ursprünglich gebuchten Reise auch einen höheren Betrag kosten. Die EMBS hat hier den Gast gemäß Artikel 250 § 10 EGBGB zu informieren. Dem Gast wird zur Annahme eine angemessene Frist durch die EMBS gesetzt. Der Gast hat aber auch das Recht, in dieser gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten. Erklärt sich der Gast in der gesetzten Frist nicht zur Vertragsänderung oder zum Ersatzreiseangebot und hat er auch den Rücktritt nicht erklärt, gilt die Annahme zur Vertragsänderung oder zur Ersatzreise als erfolgt. Weist die Reise mit der Vertragsänderung oder die Ersatzreise nicht eine gleichwertige Beschaffenheit im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten auf oder ist die gleichwertige Beschaffenheit zwar gegeben, aber die Vertragsänderung oder die Ersatzreise mit geringeren Kosten für die EMBS verbunden als die ursprüngliche Reise, dann hat die EMBS den Mehrbetrag zu erstatten. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, verliert die EMBS den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Ferner gelten bezüglich des Rücktritts die weiteren Regelungen des § 651g Absatz 3 Satz 1 BGB.
9. Ersatzreisende
Vor Reisebeginn kann der Gast innerhalb einer angemessenen Frist in Papierform oder per E-Mail verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Reisevertrag eintritt. Die EMBS kann dem Wechsel in der Person des Gastes widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Gast und der in den Vertrag eintretende Dritte haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Gastes entstehenden Mehrkosten. Für die Umbuchung wird ein Bearbeitungs-entgelt in Höhe von 25,00 € geltend gemacht. Der Nachweis, dass niedrigere oder keine Umbuchungskosten entstanden sind, bleibt dem Gast unbenommen. Weitere Kosten für die Umbuchung werden nur verlangt, soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Der Gast erhält einen Nachweis über die Höhe der Mehrkosten.
10. Rücktritt vor Reisebeginn
10.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der EMBS. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die EMBS eine angemessene Entschädigung verlangen. Die EMBS pauschalisiert den Ersatzanspruch entsprechend der nachstehenden Gliederung wie folgt:
– bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenfrei
– vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
– vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises
– vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
– ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises
– bei Nichtantritt 75 % des Reisepreises
Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass der EMBS durch den Rücktritt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer als die geltend gemachte Entschädigungspauschale entstanden ist.
10.2. Eine Entschädigung kann die EMBS nicht verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
11. Umbuchungen
Grundsätzlich hat der Gast nach Vertragsschluss keinen Anspruch auf eine Umbuchung, z. B. hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft. Ist die Umbuchung der EMBS möglich und zumutbar, dann wird diese durchgeführt gegen ein pauschales Entgelt in Höhe von 25,00 €. Der Nachweis, dass niedrigere oder keine Umbuchungskosten entstanden sind, bleibt dem Gast unbenommen. Entstehen der EMBS wegen der Umbuchung höhere Kosten als das pauschale Entgelt, dann ist der Gast vorher darüber zu informieren. Der Gast hat das Recht, einen Nachweis über die höheren Bearbeitungskosten bzw. Entschädigungskosten zu verlangen, die in angemessener Höhe zu bestimmen sind.
12. Reiseabbruch und nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Gast
Wird die Reise nach Reiseantritt abgebrochen oder Reiseleistungen nicht in Anspruch genommen und liegen die Gründe dafür in der Sphäre des Gastes, z. B. Krankheit, dann erfolgt keine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen bzw. des Reisepreises, außer die EMBS erspart dadurch Aufwendungen, erlangt etwas durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen oder erhält Erstattungen anderer Leistungserbringer.
13. Reiseversicherungen
Zur Vermeidung von finanziellen Einbußen sollte der Gast eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Der Gast hat ferner die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.
14. Rücktritt der EMBS vor Reisebeginn
14.1. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
Haben sich für die Reise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet, kann die EMBS vom Reisevertrag zurücktreten in der vertraglich festgelegten Frist, jedoch spätestens
a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.
14.2. Außergewöhnliche Umstände
Auch bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (Begriffserläuterung, siehe Punkt 10.2. Satz 2), die eine Vertragserfüllung verhindern, kann die EMBS vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.
14.3. Folgen des Rücktritts
Bei einem Rücktritt nach 14.1. oder 14.2. verliert die EMBS den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
15. Kündigung durch die EMBS nach Antritt der Reise
15.1. Ist der Gast nicht kur- bzw. reisefähig gemäß Punkt 4 und kann die weitere Durchführung der Reise auch nicht durch einen Pflegedienst oder durch eine Begleitperson unverzüglich realisiert werden, dann kann die EMBS den Vertrag nach Abmahnung mit angemessener Fristsetzung fristlos kündigen. Die EMBS wird den Gast bei der Organi-sation der Heimreise unterstützen.
15.2. Die EMBS kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Eisenmoorbades nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
15.3. Kündigt die EMBS im Falle des Absatzes 1 und 2, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich eventueller Erstat-tungen von Leistungsträgern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
16. Obliegenheit und Rechte des Gastes bei Reisemängeln
16.1. Der Gast hat Reisemängel unverzüglich der EMBS anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige und konnte deswegen die EMBS keine Abhilfe schaffen, dann kann der Gast keine Minderung und keinen Schadensersatz verlangen.
16.2. Die einzelnen Rechte des Gastes bei Reisemängeln sind in § 651i Absatz 3 Satz 1 Nr. 1-7 BGB benannt und die Voraussetzungen der Rechte in den §§ 651i bis 651o BGB aufgeführt.
Die wichtigsten:
16.2.1. Abhilfe: Verlangt der Gast die Abhilfe des Mangels, ist dieser durch die EMBS zu beseitigen. Ist die Beseitigung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann die EMBS die Abhilfe verweigern. Kann die EMBS die Abhilfe nicht verweigern und hat der Gast zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist gesetzt und ist diese verstrichen ohne Abhilfe, dann kann der Gast selbst den Mangel beseitigen und Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Kann die EMBS die Abhilfe verweigern oder liegt ein erheblicher Mangel vor, hat die EMBS eine gleichwertige Ersatzleistung im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten anzubieten. Kann eine gleichwertige Ersatzleistung nicht angeboten werden, wird die EMBS eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises gewähren. Lehnt der Gast die Ersatzleistung ab, da sie nicht gleichwertig oder die Minderung unangemessen ist oder kann die EMBS keine Ersatzleistung anbieten, dann behält die EMBS hinsichtlich der erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen den Anspruch auf den Reisepreis. Der Reisepreis für nicht mehr zu erbringende Leistungen wird dem Gast, sofern bereits geleistet, zurückerstattet. Es gelten ferner die weiteren Rechte gemäß § 651l Absatz 2 und 3 BGB.
16.2.2. Kündigung: Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Gast kündigen. Die Kündigung ist erst wirksam, wenn die EMBS eine angemessene Frist hat verstreichen lassen ohne Mängelbeseitigung.
16.2.3. Minderung: Für die Dauer des Mangels kann der Gast den Reisepreis mindern.
16.2.4. Schadensersatz: Ein Schadensersatz kann gemäß § 651n BGB neben Minderung und Kündigung verlangt werden.
16.3. Adressat von Mängelanzeigen
Mängelanzeigen nehmen unsere Rezeptionen entgegen. Darüber hinaus kann der Gast seine Beschwerden an die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH, Kurpromenade 1, 06905 Bad Schmiedeberg, E-Mail: verwaltung@eisenmoorbad.de, Tel.: 034925 6-0, Fax: 034925 6-29 00 richten.
17. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung der EMBS ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Das Gleiche gilt, soweit die EMBS für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die EMBS haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet worden sind.
Die EMBS haftet nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch schuldhaftes Verhalten des Gastes verursacht worden.
18. Verjährung von Ansprüchen
Die in § 651i Absatz 3 BGB bzw. unter Punkt 16.2.1.-16.2.4. bezeichneten Ansprüche, nicht jedoch Körperschäden, verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
19. Rechtswahl/Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.
Der Gast als natürliche Person kann die EMBS nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen der EMBS gegen den Gast als natürliche Person ist der Wohnsitz des Gastes maßgeblich. Mit Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind und mit Personen, die ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird vereinbart, dass sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der EMBS bestimmt.
20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
21. Verbraucherstreitbeilegung
Die EMBS ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen nicht verpflichtet und nimmt an diesen Verfahren auch nicht freiwillig teil. Die EMBS weist zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission, https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE, hin.
22. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reiseverträge, die ab dem 01.07.2018 geschlossen werden.
Reiseveranstalter:
Eisenmoorbad
Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH
vertreten d. d. Geschäftsführer und Kurdirektor
Herrn Deddo Lehmann
Kurpromenade 1
06905 Bad Schmiedeberg
Stand: Juli 2018